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Aktuelles/Info

Kanülenabwurfbehälter nach TRBA 250: Was Praxen und Ambulanzen wirklich brauchen

 

Am Ende jeder Injektion und jeder Blutabnahme steht dieselbe Frage: Wohin mit der gebrauchten Kanüle? Die Antwort scheint trivial – aber genau an dieser Stelle passiert ein erheblicher Teil aller Nadelstichverletzungen im medizinischen Alltag. Der Kanülenabwurfbehälter ist die eigentlich unscheinbare, aber sicherheitskritische Komponente jeder Praxis. Wer ihn richtig auswählt, richtig platziert und richtig verwendet, senkt die Verletzungsrate deutlich – und erfüllt gleichzeitig die regulatorischen Vorgaben, die in den vergangenen Jahren strikter geworden sind.

Wir haben in diesem Beitrag zusammengefasst, was einen guten Kanülenabwurfbehälter ausmacht, was die einschlägigen Normen fordern und wo in der Praxis die häufigsten Fehler passieren. Unser Referenzprodukt ist der K.Ä.B. Kanülenabwurfbehälter (Art.-Nr. DP10178) – der Standard, der in vielen österreichischen Praxen, Ambulanzen und Pflegeeinrichtungen im Einsatz ist.

TRBA 250, DIN EN ISO 23907 und die österreichische Rechtslage

Die regulatorische Grundlage für den Umgang mit gebrauchten Kanülen im medizinischen Umfeld ist gut definiert. Drei Regelwerke sind wichtig:

  • TRBA 250 (Deutschland). Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen. Sie definiert die Anforderungen an sichere Arbeitsmittel und verlangt unter anderem, dass Abwurfbehälter in unmittelbarer Nähe der Anwendung positioniert werden – nicht am Ende des Ganges, nicht im Nebenraum, sondern dort, wo die Kanüle nach Gebrauch entstehen soll.
  • DIN EN ISO 23907. Die internationale Norm für Sharps-Container. Sie regelt die technischen Anforderungen: Durchstichsicherheit, Auslaufsicherheit, Einwurföffnungs-Design, Verschluss-Mechanik, Kennzeichnung. Ein Produkt, das dieser Norm entspricht, erfüllt die Standardanforderungen an einen medizinischen Abwurfbehälter.
  • Österreichische Rechtslage. In Österreich greift die Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA), ergänzt durch die Nadelstichverordnung und die AUVA-Empfehlungen. Inhaltlich decken sie dieselben Kernpunkte ab wie TRBA 250 – wer sich an den deutschen Standard hält, erfüllt auch die österreichischen Anforderungen.

Der praktische Zusammenhang: TRBA 250 und die österreichische VbA definieren, wie mit gebrauchten Kanülen umzugehen ist. DIN EN ISO 23907 definiert, wie der Behälter selbst konstruiert sein muss, damit diese Vorgaben umsetzbar sind. Beides zusammen ergibt den Rahmen für die Beschaffung.

Drei Sicherheitsfunktionen, die ein guter Behälter erfüllen muss

1. Durchstichsicherheit

Das grundlegende Konstruktionsmerkmal. Ein Kanülenabwurfbehälter aus einfachem PE oder dünnwandigem Kunststoff bietet keinen ausreichenden Schutz – eine Kanüle mit spitzem Ende durchdringt weichere Materialien beim Fall oder Zusammendrücken. Der Standard ist Polypropylen (PP) mit definierter Wandstärke; die DIN EN ISO 23907 spezifiziert die Prüfverfahren, mit denen die Durchstichsicherheit nachgewiesen wird.

2. Einwurföffnungs-Design

Der Bereich, in dem sich technische Qualität und Anwender-Sicherheit direkt begegnen. Eine gute Einwurföffnung erlaubt das schnelle, einhändige Einwerfen der Kanüle, verhindert aber gleichzeitig, dass etwas herausfallen kann – auch wenn der Behälter umkippt oder geschüttelt wird. Moderne Behälter arbeiten mit einer Klappen- oder Wippenlösung, die den Innenraum nach dem Einwurf sofort wieder verschließt. Ein integriertes Nadelabziehsystem erlaubt zusätzlich, die Kanüle direkt von der Spritze zu entfernen, ohne sie mit der Hand zu berühren – ein enormer Sicherheitsgewinn.

3. Doppelter Verschluss (temporär und endgültig)

Zwischen den Anwendungen wird der Behälter temporär verschlossen – die Öffnung ist blockiert, ein Herausfallen ausgeschlossen. Wenn der Behälter voll ist, wird er endgültig verschlossen – nicht mehr zu öffnen, transportsicher, bereit für die Entsorgung. Diese Doppelfunktion ist heute Stand der Technik. Behälter, die nur eine dieser Funktionen erfüllen, sind für den professionellen Einsatz nicht mehr zeitgemäß.

K.Ä.B. Kanülenabwurfbehälter DP1032 im Detail

Unser gängigstes Produkt für Praxen und Ambulanzen kombiniert alle drei Sicherheitsfunktionen in einer robusten Bauart. Die Eckdaten:

Merkmal

Spezifikation

Art.-Nr.

DP1032

Form

rund, kompakte Bauart – passt in Materialwagen und Behandlungswägen

Material

Polypropylen, durchstichsicher nach DIN EN ISO 23907

Verschluss

Doppel-Deckel-System – temporärer Verschluss zwischen Anwendungen, endgültiger Verschluss für die Entsorgung

Sicherheitsfunktion

integriertes System zur berührungsfreien Nadelabnahme

Anwendung

sichere Entsorgung von Kanülen, Skalpellklingen, Spritzen, Ampullenresten, kleinen Einweg-Instrumenten

Farbe

Signalfarbe (gelb/rot) – international standardisiert für Sharps-Waste

 

Für größere Anwendungen führen wir zusätzlich Behälter mit höherem Fassungsvermögen – etwa den DP10124 (Sharp Guard, konisch) sowie eckige Modelle mit 25 und 50 Litern Volumen. Welche Größe passt, hängt vom Anwendungsvolumen der Einrichtung ab.

Welche Größe für welche Einrichtung?

Die Größenwahl ist einer der Punkte, an denen in der Beschaffungspraxis am häufigsten falsch entschieden wird. Ein zu großer Behälter steht monatelang halbvoll und wird zum Kontaminationsrisiko, ein zu kleiner ist schnell voll und muss ständig gewechselt werden. Grobe Orientierung:

Einrichtung

Empfohlene Größe

Standzeit typ.

Hausbesuch, Notfalltasche

200 ml, kompakt

abhängig vom Einsatzprofil

Kleine Hausarztpraxis (bis 30 Patienten/Tag)

1 – 2 Liter

4 – 8 Wochen

Mittlere Praxis, Ambulanz

2 – 5 Liter

2 – 4 Wochen

Blutabnahmestation, Impfzentrum

5 – 10 Liter

1 – 3 Wochen

Klinik, größere Ambulanz

25 – 50 Liter (zentraler Sammelbehälter)

nach Belegung

 

Die generelle Regel: Behälter zu 3/4 füllen, dann endgültig verschließen. Wer bis zum Rand füllt, riskiert Rückverletzungen beim endgültigen Verschluss. Wer zu früh wechselt, verschwendet Kapazität und produziert unnötigen Abfall.

Wo der Behälter stehen sollte – die räumliche Frage

Die vielleicht wichtigste Vorgabe der TRBA 250 lautet: Der Abwurfbehälter muss in unmittelbarer Reichweite der Anwendung stehen. Konkret heißt das:

  • Am Behandlungsplatz, an dem die Injektion oder Blutabnahme erfolgt – nicht am anderen Ende des Raums
  • Auf Höhe des Arbeitstischs oder Behandlungswagens, nicht am Boden oder in einer Schublade
  • Sichtbar für alle Anwender, nicht versteckt hinter Vorhängen oder Türen
  • Fest montiert oder auf einer stabilen Fläche, damit er beim Einwerfen nicht umkippt

Die häufigste Verletzungssituation entsteht, wenn die gebrauchte Kanüle durch den Raum getragen wird, um sie im entfernten Behälter zu entsorgen. Jede Sekunde, die die Kanüle in Bewegung ist, ist eine Sekunde mit Verletzungsrisiko. Wer den Behälter direkt an der Anwendung platziert, eliminiert diesen Risikofaktor systematisch. Details zur Erstversorgung im Verletzungsfall haben wir im Beitrag zur Nadelstichverletzung ausführlich beschrieben.

Was in den Behälter darf – und was nicht

Der Kanülenabwurfbehälter ist für spitze und scharfe Einweg-Materialien gedacht. Konkret gehören hinein:

  • Kanülen aller Art – Injektionskanülen, Blutentnahmekanülen, Venenverweilkanülen
  • Skalpellklingen und Einweg-Skalpelle
  • Ampullenreste mit scharfen Kanten
  • Einweg-Skalpelle und Einweg-Instrumente mit scharfen Bestandteilen
  • Lanzetten und Blutzucker-Teststreifen mit Nadelbestandteil

Nicht in den Behälter gehören:

  • Kontaminierte Kompressen, Tupfer, Handschuhe – hierfür ist der Restmüll oder der spezielle Klinikabfallweg zuständig
  • Große Instrumente, die den Verschluss blockieren oder verhindern
  • Flüssigkeiten – Blutreste, Wundsekret, Spüllösungen
  • Nicht-medizinischer Abfall aller Art – Papier, Verpackungen, Getränkeflaschen

Häufige Fehler in der Praxis

  • Behälter wird an entfernter Stelle platziert – die Kanüle wandert durch den Raum, Verletzungsrisiko steigt
  • Behälter wird bis zum Rand gefüllt – der endgültige Verschluss lässt sich nicht sicher schließen, spitze Teile stehen aus der Öffnung
  • Nadel wird von Hand von der Spritze abgezogen, statt das Abziehsystem des Behälters zu nutzen – klassische Nadelstich-Situation
  • Behälter wird ohne temporären Verschluss offen zwischen den Anwendungen belassen – Aerosole und Kontamination gelangen aus dem Behälter in die Umgebung
  • Behälter wird zu klein dimensioniert und muss ständig gewechselt werden – jeder Wechsel ist ein zusätzliches Verletzungsrisiko
  • Volle Behälter werden im Restmüll entsorgt – regulatorisch unzulässig; Entsorgung nach ÖNORM S 2104 bzw. dem jeweiligen Klinikabfallweg
  • Behälter werden von Hand zusammengedrückt, um mehr hineinzubekommen – schwere Verletzungsgefahr durch aus dem Innenraum austretende Kanülen

FAQ

Ab wann muss ein Kanülenabwurfbehälter in der Praxis vorhanden sein?

Sobald in der Praxis Injektionen, Blutabnahmen oder andere spitze/scharfe Einweg-Instrumente verwendet werden. Das trifft praktisch auf jede medizinische Einrichtung zu. Die Nadelstichverordnung sowie die österreichische VbA schreiben den Einsatz sicherer Entsorgungsvorrichtungen ausdrücklich vor.

Können mehrere Anwender denselben Behälter nutzen?

Ja, das ist der Standardfall. Ein Behälter am Behandlungsplatz wird von allen Anwendern genutzt. Wichtig ist die Zugänglichkeit für alle Beteiligten und der temporäre Verschluss zwischen den Anwendungen.

Wie oft wird der Behälter gewechselt?

Wenn der Behälter zu drei Vierteln gefüllt ist, wird er endgültig verschlossen und ersetzt. Wer bis zum Rand füllt, kann den Verschluss nicht mehr sicher schließen – dann stehen spitze Teile aus der Öffnung heraus. In größeren Einrichtungen mit hohem Durchsatz ist ein regelmäßiges Wechselintervall (z. B. wöchentlich in der Impfstation, monatlich in der Hausarztpraxis) eine sinnvolle Praxisroutine.

Wie wird der volle Behälter entsorgt?

Nach dem endgültigen Verschluss wird der Behälter über den Klinikabfallweg entsorgt – in Österreich nach ÖNORM S 2104 als Abfallschlüssel 18 01 03 (Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung besondere Anforderungen wegen Infektionsgefahr gestellt werden). Die konkrete Entsorgung erfolgt in der Regel durch einen zugelassenen Entsorger, mit dem die Einrichtung einen Rahmenvertrag hat.

Ist ein wiederverwendbarer, autoklavierbarer Behälter sinnvoll?

In den meisten Fällen nicht. Wiederverwendbare Behälter erfordern die Aufbereitung nach jedem Zyklus – mit denselben regulatorischen und logistischen Herausforderungen wie bei Metall-Instrumenten. Für die typische Praxis ist der Einweg-Behälter praktikabler und wirtschaftlicher. Wiederverwendbare Systeme können in großen Kliniken mit zentraler Aufbereitung wirtschaftlich sein.

Gibt es Vorgaben zur Sichtbarkeit oder Farbgebung?

Ja. International standardisiert ist die Signalfarbe gelb-rot – gelb für den biologischen Abfallstrom, rot für den Warnhinweis. Behälter in dieser Farbgebung sind auf einen Blick erkennbar und lassen sich auch bei Personalwechsel oder in Notfallsituationen nicht mit anderen Behältnissen verwechseln.

Was ist mit dem Behälter im Hausbesuchskoffer?

Für die mobile Anwendung führen wir kompakte Kanülenabwurfbehälter, die in Notfalltaschen und Hausbesuchskoffer passen. Auch für die häusliche Diabetes-Versorgung gibt es kleine Behälter, die auf dem Nachttisch oder im Bad Platz finden – ein wichtiger Teil des Apothekensets für die Heimversorgung.

Bestellung und Beratung

Der K.Ä.B. Kanülenabwurfbehälter DP10178 sowie das komplette Sortiment an Kanülensammlern (kompakt für Hausbesuche bis Großmodell für Kliniken) sind über unseren Onlineshop unter kaeb.at/shop bestellbar. Für Rahmenverträge, Beratung zur passenden Größenmatrix für Ihre Einrichtung oder Kombilieferungen mit Injektions-Verbrauchsmaterial erreichen Sie unseren Innendienst unter +43 6245 84051 oder per E-Mail an office@kaeb.at.